Leistungsarten

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Hier finden Sie weitere Informationen über unsere verschiedenen Leistungsarten

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Kombinationsleistung

Pflegende Angehörige können durch die Kombinationsleistung einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst neben ihrer eigenen Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen. Dadurch wird die finanzielle Unterstützung für den zu Pflegenden erhöht, um eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Falls die Pflegesachleistungen im Monat nicht vollständig genutzt werden, wird das Pflegegeld teilweise ausgezahlt. Dies ermöglicht eine flexible Kombination von Pflege durch Verwandte und einem ambulanten Pflegedienst. Ein Beispiel wäre, wenn nur 80 Prozent der Pflegesachleistungen im Monat verwendet werden. In diesem Fall werden zusätzlich 20 Prozent des Pflegegelds ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist (z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt) oder wenn häusliche Pflege normalerweise zu Hause erforderlich ist, kann eine Kurzzeitpflege verwendet werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege für eine Dauer von bis zu acht Wochen und einen Betrag von bis zu 1.774 Euro zu nutzen. Wenn das zusätzliche Budget für die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung nicht benötigt wird, kann es in Verhinderungspflege umgewandelt werden. Dies führt zur Erhöhung des Jahresbudgets für die Pflege von Verhinderungsfällen auf insgesamt 2.418 Euro. Anschließend können diese Gelder für eine Zeit der Pflege genutzt werden, in der Angehörige durch einen zugelassenen Betreuungs- oder Pflegedienst zu Hause unterstützt werden können, beispielsweise durch stundenweise Entlastung oder einen Urlaub.

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können durch die Verhinderungspflege stundenweise von der anspruchsvollen Pflege entlastet werden. Die Pflegeversicherung beteiligt sich, wenn Sie als pflegende Angehörige kurzzeitig an der Pflege gehindert sind oder einfach eine Pause benötigen. Jeder Mensch, der Pflege benötigt und mindestens 6 Monate im Pflegegrad 2 lebt, kann jährlich bis zu 1.612 Euro an Unterstützung erhalten. Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht geleistet werden kann, stellt die Verhinderungspflege Ersatzpflege finanziell zur Verfügung. Dies kann beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder der Notwendigkeit einer Auszeit zur Erholung der pflegenden Person der Fall sein. Die Verhinderungspflege kann von Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 für bis zu sechs Wochen und höchstens 1.612 Euro genutzt werden. Sowohl professionelle als auch private Pflegevertreter können von den Leistungen profitieren.

Entlastungsleistungen

Die Pflegekasse leistet Entlastungsleistungen, um haushaltsnahe Dienstleistungen finanziell zu unterstützen. Bereits ab dem Pflegegrad 1 können Sie monatlich einen Entlastungsbetrag von 125 Euro erhalten. Es ist nicht möglich, diesen Betrag in bar zu bezahlen. Falls der Entlastungsbetrag nicht verwendet wird, verfällt er zum 30. Juni des nächsten Jahres und ist nur über Dienstleister abzurechnen.

Jeder Mensch mit anerkanntem Pflegegrad hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, unabhängig vom Pflegegrad. Diese Summe kann für verschiedene Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie Nachbarschaftshilfe oder Haushaltshilfe verwendet werden.

Es besteht die Option, den Betrag zur Entlastung zu sparen und später zu nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei Bedarf bis zu 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbetrag umzuwandeln.

Pflegegeld

Angehörige, die in Eigenleistung den Pflegenden versorgen, können diese Mittel ohne Einschränkungen nutzen. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab.

Ab dem Pflegegrad 2 erhalten Personen, die Pflege benötigen, ein monatliches „Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen“, wenn sie von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Personen zu Hause versorgt werden. Solange eine angemessene Pflege oder Betreuung gewährleistet ist, kann das Pflegegeld unabhängig verwendet werden.

Stundenweise Betreuung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen in der Situation, dass die täglichen Aufgaben zunehmend als sehr anstrengend empfunden werden? Danach sollten Sie sich mit Ihren Lieben treffen. Gemeinsam können Sie ermitteln, welche Aufgaben die größte Belastung verursachen. Es ist möglich, sich um die Umsetzung zu kümmern, nachdem die stundenweise Betreuung zu Hause analysiert wurde.

Es kommt häufig vor, dass Familienmitglieder kleine Unterstützungen im Haushalt, Begleitung zu Terminen und Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten übernehmen. Wenn diese jedoch nicht dauerhaft oder zu unregelmäßig unterstützen können, könnte eine regelmäßige Betreuung für ein paar Stunden oder für bestimmte Aufgaben genau das Richtige für Sie sein. Es ist von großer Bedeutung, die Familien und Verwandten durch stundenweise Betreuung zu entlasten. Auch wenn Sie sich umfassend um Ihre Liebsten kümmern, können sich Ihre Lieben nicht immer ausreichend um Ihre Bedürfnisse kümmern, weil sie sich mit ihren weiteren Verpflichtungen im Beruf und in der Familie beschäftigen.

Es kann für die Verwandten beruhigend sein zu wissen, dass ihre Lieben eine zeitweise Betreuung zu Hause erhalten, die die Anforderungen an einen sozialen Kontakt erfüllt.

Haushaltshilfe nach § 24h SGB V für Schwangere

Finanzielle Unterstützung während und nach der Schwangerschaft

 

Grundvoraussetzung

In der Regel können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder Geburt nicht in der Lage sind, Ihre Hausarbeiten zu erledigen. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Haushaltshilfskosten.

 

Gesetzliche Forderung

Es gibt eine Gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Haushaltshilfe während der Schwangerschaft. Gemäß § 24h SGB V müssen die Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe tragen, selbst wenn kein Kind im Haushalt lebt.

 

SGB V § 24h

Wenn die Versicherte aufgrund ihrer Schwangerschaft oder Entbindung nicht in der Lage ist, den Haushalt zu führen, und eine andere Person im Haushalt nicht in der Lage ist, den Haushalt weiterzuführen, wird ihr Haushaltshilfe gewährt. Falls Ihr Ehepartner berufstätig ist, muss auch die zweite Bedingung erfüllt sein, dass keine andere Person im Haushalt die Hausarbeit übernehmen kann.

 

Anspruchszeitraum

Es gibt keine bestimmte Zeitspanne, die für die Gewährung von Haushaltshilfe aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Geburt festgelegt ist. Grundsätzlich muss die Bereitstellung nur dann erfolgen, wenn die Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Hebamme erkannt und begründet wird. Die Bereitstellung der Haushaltshilfe gemäß §24h SGB V nach der Geburt ist möglich, solange die Wöchnerin durch die Entbindung oder deren Auswirkungen noch geschwächt ist.

 

Schwangere erhalten keine zusätzliche Zahlung

Falls Sie während Ihrer Schwangerschaft eine Haushaltshilfe benötigen, können Sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Zuzahlung befreit werden. Die Haushaltshilfe wird vollständig von Ihrer Krankenkasse bezahlt.

Sie sind aufgrund eines Gesundheitlichen Zustandes (Beinbruch, Krebserkrankung, …) vorübergehend nicht in der Lage:

  • Ihr Haushalt zu bewältigen oder
  • Ihr/-e Kind/-er zu versorgen oder
  • Ihr/-e Kind/-er abzuholen oder
  • Ihr/-e Tier/-e zu versorgen oder
  • Zu Kochen oder

weiterzuführen, steht ihnen eine Haushaltshilfe zu.

 

Anspruchsdauer

Die Anspruchsdauer beträgt 4 – 26 Wochen.

 

Zuzahlung

90 % der anfallenden Kosten für eine Haushaltshilfe wird von der Krankenkasse übernommen.

Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde.